Regelauslegung ála DTU

Beim Bike-Check-In zur Challenge Roth wartete eine unangenehme Überraschung auf mich: Die BTV-Kampfrichter waren sehr fixiert darauf, Aerohelme mit eingerissenen Ohrenklappen auszusortieren. Bei mir haben sie auch zwei kleine Risse gefunden und den Helm deshalb nicht zugelassen. Eine Auswirkung auf die Schutzfunktion des Helms haben diese Risse definitiv nicht – aber das wird in vielen Foren gerade ausgiebig diskutiert. Siehe dazu z.B. auch hier.

Nachdem ich mir einen anderen Helm besorgt und den Check-In erledigt hatte, hab ich mir die Masche der Kampfrichter eine Weile angeschaut und mal mitgezählt: von drei Aerohelmen wurden zwei nicht zugelassen.

Das Thema hat mich dann schon etwas interessiert, so dass ich beim Kampfgericht nochmal nachfragen musste, warum den keiner mein Rad kontrolliert hat und man nur die Risse am Helm gesucht hat. Antwort des WK-Richters: „Wir dürfen die Bremsgriffe nicht mehr anfassen, weil wir da was beschädigen könnten, aber die Bremsbeläge werden optisch überprüft!“ – so lange ich mir das Treiben der WK-Richter angeschaut habe, hat sich da keiner Bremsbeläge angeschaut. Die WK-Richterin, die mich abgefertigt hat, keinen – nicht mal einen flüchtigen – Blick auf mein Rad geworfen. Alle Kampfrichter waren damit beschäftigt, dem Helmverkäufer gleich nebenan das Geschäft seines Lebens zu bescheren.

Ich will dem Veranstalter nichts unterstellen: Dass der Helmverkauf von“ Challenge Racecomponents“ organisiert war, kann Service für die Athleten gewesen sein – bei mir bleibt ein „Beigeschmack“.

Mein Fazit zur DTU: haarspalterische Regelauslegung geht über die Sicherheit der Athleten: Gut gemacht, DTU!

 

Ein Gedanke zu „Regelauslegung ála DTU“

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